Patienteninformation zum Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V
Wie geht es weiter nach der stationären Behandlung?
Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, die Entlassung der Patienten nach Abschluss der Behandlung vorzubereiten. Ziel des Entlassmanagements ist es, eine lückenlose Anschlussversorgung der Patient*innen zu gewährleisten. Dazu ermittelt das Krankenhaus, ob medizinische, pflegerische oder sonstige Unterstützung im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt erforderlich ist. In diesen Fällen unterstützen wir die Patient*innen dabei, entsprechende Maßnahmen bereits während der stationären Behandlung in die Wege zu leiten. Das Entlassmanagement wird durch die Kranken- und Pflegeversicherungen unterstützt.
Bei der Aufnahme in die Adula Klinik werden dazu ein Informationsschreiben und notwendige Unterlagen zur Einwilligungserklärung ausgehändigt. Die Einwilligung ist gesetzlich vorgeschrieben, falls im Entlassmanagement die Unterstützung durch die Kranken- oder Pflegeversicherung erforderlich ist.
Unsere wichtigsten Instrumente, um alles Erforderliche für die Zeit nach der Behandlung in der Klinik zu planen, sind die soziale Beratung und die Nachsorgegruppe.