Wen wir nicht behandeln können
Kontraindikationen
Patient*innen mit folgenden Indikationen können wir leider nicht aufnehmen:
- Patient*innen mit psychiatrischen Krankheitsbildern/Psychosen, Bipolar I, Schizophrenie usw.
- Minderjährige
- Straftäter*innen, Patient*innen mit laufendem Gerichtsverfahren
- akut süchtige Patient*innen –> wir machen keinen Entzug und keine Entwöhnung (Verweis auf die Suchtberatung)
- Patient*innen mit schwerwiegenden somatischen Erkrankungen –> Wir behandeln generell keine somatischer Erkrankungen und haben dafür auch keine Diagnostik
- akut suizidale Patient*innen
- Patient*innen mit akuter Eigen-und/oder Fremdgefährdung z. B. aggressives Verhalten, starke Selbstverletzung
- Patient*innen ohne Eigenmotivation, bei uns gibt es keine „Zwangseinweisung“
- stark körperlich oder geistig eingeschränkte Patient*innen