Hchgrat Klinik Stiefenhofen
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Aufnahme­­-
ver­fahren

Hochgrat Klinik

Wir sind ein Akutkrankenhaus, das mit geplanten Aufnahmen arbeitet. Wenn Sie eine Aufnahme bei uns in Erwägung ziehen, bitten wir Sie, uns im Vorfeld die erforderlichen Unterlagen zukommen zu lassen. Dies ermöglicht es uns, zu prüfen, ob wir Ihnen ein passendes Behandlungsangebot unterbreiten können. In akuten Notfällen empfehlen wir Ihnen, sich an die nächstgelegene psychiatrische Einrichtung zu wenden, um eine sofortige Aufnahme zu ermöglichen.

HAuf dieser Seite erhalten Sie alle Infos rund um Ihre Aufnahme in der Hochgrat Klinik. Kostenübernahme, die Unterlagen, die sich benötigen, welche Unterbringung wir anbieten und vieles mehr.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns gerne in der Aufnahmeabteilung an.

 

Unser Aufnahme-Team

JULIA TRÜCK

Leitung Patientenmanagement

SABINE WEIGEL

Aufnahmeberaterin

JOSEF SCHOLZ

Aufnahmeberater

JOHANNA KOHLER

Aufnahmeberaterin

SANDRA ZIRAFI

Aufnahmesekretärin

Kontakt zu unserer Aufnahmeabteilung

Telefonsprechzeiten

Mo. – Fr., vormittags
08:30 bis 11:45 Uhr

Und so läuft das Aufnahme­ver­fahren ab

Aufnahmeverfahren Hochgrat Klinik
Aufnahmeverfahren Hochgrat Klinik

Wichtige Infos und häufig gestellte Fragen

Die Hochgrat Klinik Wolfsried wird von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen im Akutbereich (§108/109 SGB V) belegt und ist beihilfefähig. Für das europäische Ausland ist eine Kostenübernahme im Rahmen der „Verordnungen über soziale Sicherheit der Europäischen Gemeinschaften“ (S2-Schein) möglich.

Unsere Aufnahmeteams stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung, geben Informationen zum therapeutischen Konzept und beantworten alle offenen Fragen zu Ihrem Aufenthalt. Um sich auf den Klinikaufenthalt vorzubereiten, empfehlen wir Ihnen den Besuch von Anonymen Selbsthilfegruppen.

Vor Ihrer Aufnahme benötigen wir

  • die Verordnung von Krankenhausbehandlung  (bei gesetzlich Versicherten) bzw. die Kostenzusage Ihrer privaten Krankenversicherung und ggf. die Kostenzusage der Beihilfe, hierbei unterstützt Sie ein Facharzt für Psychiatrie, Neurologie oder Psychotherapeutische Medizin.
  • den ausgefüllten Fragebogen Hochgrat Klinik
  • einen 1-2-seitigen Situationsbericht, in dem Sie die Schwierigkeiten schildern, die zu Ihrem Aufnahmewunsch führen
  • einen tabellarischen Lebenslauf
  • einen Bericht Ihres ambulant behandelnden Psychotherapeuten über Ihre gegenwärtigen Schwierigkeiten sowie Behandlungsberichte über bisherige stationäre psychotherapeutische, psychosomatische und psychiatrische Behandlungen
  • Sollten Sie unter körperlichen Erkrankungen leiden, bitten wir Sie, uns die entsprechenden Befunde und Arztberichte zukommen zu lassen.
  • das Formblatt Kurzbefund (vom einweisenden Arzt oder ambulanten Psychotherapeuten auszufüllen)
  • die unterschriebenen Therapeutischen Vereinbarungen . Bitte prüfen Sie sorgfältig, ob Sie mit den genannten Vereinbarungen einverstanden sind und mit diesen arbeiten möchten. Bei Fragen und/oder Unsicherheiten hierzu, bitten wir Sie herzlich, sich an uns zu wenden.

 

Auf dem Merkblatt Aufnahme  sind alle wesentlichen Punkte zusammengefasst.

Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen und nach Prüfung durch unser Aufnahmeteam wird mit Ihnen ein Aufnahmetermin abgestimmt. Falls vorzeitig ein Platz frei wird und Sie kurzfristig anreisen können, ist auch eine unmittelbare Aufnahme möglich.

In der Kofferpackliste  und der Information für die Anreise  sind die Dinge zusammengefasst, die Sie bezüglich Ihres Aufenthaltes bei uns beachten bzw. mitbringen sollten.

Die Regelleistung der Krankenkasse beinhaltet ein Mehrbettzimmer, bei uns werden Sie in einem Zwei-Bett-Zimmer untergebracht.

Zwei Drittel aller Zimmer im Haus sind Zweibettzimmer. Die reguläre Unterbringung erfolgt in Zweibettzimmern – dies entspricht auch unserem Behandlungskonzept, das Gemeinschaft und gegenseitige Unterstützung in den Mittelpunkt stellt. Sollte es Schwierigkeiten mit der/dem Zimmernachbar*in geben, wird das zum Gegenstand der Therapie gemacht und als Chance verstanden.

 

Sie haben auch die Möglichkeit, ein Einzelzimmer in 4 verschiedenen Kategorien zu wählen. Die Kosten hierfür können ggf. von Ihrer privaten Krankenversicherung oder Ihrer Zusatzversicherung übernommen werden. Bitte klären Sie die Kostenübernahme eines Einzelzimmer Altbau oder Einzelzimmer Neubau vor Aufnahme in unserer Klinik ab.

Eine Unterbringung im Einzelzimmer ist in drei Fällen möglich:

  1. Es gibt eine dringende medizinische Indikation für ein Einzelzimmer. So werden z.B. Menschen mit Schlafapnoe, die nachts ein Beatmungsgerät brauchen, in Einzelzimmern untergebracht.
  2. Sie haben eine private Krankenversicherung (bzw. Zusatzversicherung), die die Kosten für ein Einzelzimmer übernimmt.
  3. Sie zahlen den Aufschlag von 67,88 € pro Nacht selbst.

Im Sinne des Therapiekonzepts empfehlen wir eine Unterbringung im Zweibettzimmer.

Die privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten in der Regel die vollen Behandlungskosten bei einer Verordnung einer akut-stationären Krankenhausbehandlung durch einen Facharzt für Psychiatrie, Neurologie, Psychotherapie oder Psychosomatische Medizin. Zusätzlich benötigen Sie ein Attest eines der obengenannten Fachärzte zur Vorlage bei Ihrer Krankenversicherung.

Vor Antritt der stationären Behandlung müssen die Kostenübernahmen der Krankenkassen und Beihilfestellen schriftlich vorliegen.

Privatpatienten bieten wir zusätzliche Wahlleistungen:

  • Chefarzt-Behandlungs-Vertrag
  • Einzelzimmer (wenn vom Leistungsträger übernommen oder die Kosten werden selbst getragen)
  • zusätzliche Einzelgespräche mit dem Chefarzt
  • zusätzlich wöchentliche Veranstaltung für Chefarzt-Patienten:
  • „Gesundbleiben durch Selbstmanagement“
  • „Kommunikation und Beziehung“

Jede*r Patient*in kann frei zwischen Vollwertkost mit Fleisch und vegetarischer Kost wählen. Sollten Sie schon längere Zeit vegan leben, ist auch vegane Kost möglich. Bitte geben Sie uns dafür im Vorfeld Bescheid.

Zudem bieten wir laktose- und glutenfreie Ernährung an. Bei anderen Nahrungsunverträglichkeiten kontaktieren Sie bitte unsere Aufnahmeabteilung.

Häufig gestellte Fragen

Die Regelbehandlungsdauer beträgt ca. 5 bis 6 Wochen.

Kürzere Behandlungen sind im Haus prinzipiell möglich, allerdings ist wichtig, dass bei einer Behandlungsdauer von unter 5 Wochen ein therapeutischer Prozess im Sinne des Therapiekonzepts nicht möglich ist. Der Aufenthalt kann dann lediglich das Ziel einer ersten Stabilisierung haben. Längere Behandlungen sind im Haus nur in akuten Ausnahmefällen möglich.

In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, sich zusätzlich auf die sogenannte „Abrufliste“ setzen zu lassen, wenn Sie innerhalb von ca. 10 Tagen spontan anreisen können. Wir kontaktieren Sie dann, wenn kurzfristig ein Platz frei wird – auf diese Weise können Sie i.d.R. deutlich schneller zu uns kommen.

Ein herzliches Willkommen und eine klare Einführung in die Therapeutische Gemeinschaft ist uns ein Herzensanliegen, um Ihnen ein gutes Ankommen bei uns zu ermöglichen. Am ersten Tag führen Sie bereits ein ausführliches Einzelgespräch mit Ihrem persönlichen Bezugstherapeuten/Ihrer persönlichen Bezugstherapeutin, der/die Sie die ganze Zeit des Aufenthaltes begleiten wird. Ebenso findet eine körperliche Untersuchung durch einen Arzt/eine Ärztin statt, der/die für alle medizinischen Fragen während Ihres Aufenthaltes Ihr*e Ansprechpartner*in sein wird. Außerdem lernen Sie bereits am ersten Tag der Anreise unseren Pflegedienst kennen, der rund um die Uhr für Sie erreichbar ist.

Zudem erwarten Sie im Rahmen einer ausführlichen Einführungswoche folgende Veranstaltungen:

  • Begrüßungsrunde: Ein*e leitende*r Arzt/Ärztin sowie unser Pflegedienst freuen sich, Sie am Abend der Anreise in der Runde der neuen Patienten kennen zu lernen. Sie haben hier die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anliegen vorzustellen.
  • Begrüßung im Gesamtteam: Die Klinikleitung begrüßt wöchentlich unsere neuen Patient*innen persönlich und stellt bei dieser Gelegenheit seine Mitarbeitende vor.
  • Komitee: Bei einer Vorstellung im Komitee haben Sie die Möglichkeit, die Mitpatient*innen Ihrer Therapeutischen Gemeinschaft kennenzulernen.
  • Einführung ins Behandlungskonzept: Hier stellt Ihnen unser Oberarzt / unsere Oberärztin das Behandlungskonzept unserer Klinik vor und beantwortet etwaige Fragen.
  • Gruppe der Neuen: In dieser Gruppe, die von unserem diensthabenden Arzt geleitet wird, haben Sie noch vor dem ersten Wochenende die Möglichkeit, eventuelle Anfangsschwierigkeiten in wohlwollender Atmosphäre zu besprechen.
  • Einführung in das 12-Schritte-Programm: Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen zu den anonymen Selbsthilfegruppen nach dem 12-Schritte-Programm.

Nein, die Hochgrat Klinik ist ein reines Akutkrankenhaus. Das heißt, dass wir ausschließlich akutstationäre Behandlungen anbieten, die über die Krankenkasse abgerechnet werden.

Von allen gesetzlich Versicherten benötigen wir für die Klärung der Kostenübernahme lediglich eine „Verordnung von Krankenhausbehandlung“ (auch Einweisung genannt) mit einer Diagnose, die eine psychosomatische Krankenhausbehandlung rechtfertigt. Es ist nicht notwendig, diese Verordnung an Ihre Krankenkasse weiterzuleiten – wir kümmern uns um die gesamte Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.

Von privat Versicherten benötigen wir im Vorfeld der Behandlung eine schriftliche Kostenzusage von Ihrer Versicherung und ggf. Ihrer Beihilfe. Häufig ist dafür eine fachärztliche Stellungnahme Ihres ambulanten Behandlers/Behandlerin notwendig. Parallel zur Beantragung der Kostenzusage bei Ihrer Versicherung ist es sinnvoll, Ihre restlichen Aufnahmeunterlagen bereits an uns zu senden.

Wie in jeder Akutklinik in Deutschland müssen gesetzlich Versicherte in den ersten 28 Behandlungstagen pro Kalenderjahr einen Betrag von 10 € am Tag leisten. Sollten Sie im laufenden Jahr noch nicht in einer Krankenhausbehandlung gewesen sein, werden also 280 € fällig. Befreiungen davon können im Bedarfsfall bei der Krankenkasse beantragt werden.

Zwei Drittel aller Zimmer im Haus sind Zweibettzimmer. Die reguläre Unterbringung erfolgt in Zweibettzimmern – dies entspricht auch unserem Behandlungskonzept, das Gemeinschaft und gegenseitige Unterstützung in den Mittelpunkt stellt. Sollte es Schwierigkeiten mit der/dem Zimmernachbar*in geben, wird das zum Gegenstand der Therapie gemacht und als Chance verstanden.

Eine Unterbringung im Einzelzimmer ist in zwei Fällen möglich:

  1. Sie haben eine private Krankenversicherung (bzw. Zusatzversicherung), die die Kosten für ein Einzelzimmer übernimmt.
  2. Sie zahlen den Aufschlag von 73,69 € pro Nacht selbst.

Im Sinne des Therapiekonzepts empfehlen wir eine Unterbringung im Zweibettzimmer.

Bitte beachten Sie, dass die Gewichtsobergrenze für eine stationäre Aufnahme bei uns bei 140 kg liegt.
Der Mindest-BMI für eine stationäre Aufnahme in die Hochgrat Klinik liegt bei 17.

Jede*r Patient*in kann frei zwischen Vollwertkost mit Fleisch, vegetarischer oder veganer Kost wählen. Ihre gewünschte Kost wird vorab im Fragebogen sowie am Aufnahmetag abgefragt.

Wir bieten laktose- und glutenfreie Ernährung an. Bei anderen Nahrungsunverträglichkeiten kontaktieren Sie bitte unsere Aufnahmeabteilung.

Wir bestätigen für alle Patient*innen die Anwesenheit in unserer Klinik mit einer sogenannten „Liegebescheinigung“, was gleichbedeutend mit einer Krankschreibung ist.

Die therapeutischen Vereinbarungen sind die Grundlage unserer gemeinsamen Arbeit und daher verpflichtende. Bitte lesen Sie sich die therapeutischen Vereinbarungen aufmerksam durch und prüfen Sie, ob Sie sich darauf einlassen wollen. Sollten Sie sich darauf nicht einlassen wollen, ist eine Behandlung in der Hochgrat Klinik nicht möglich. Bedenken Sie bitte, dass Sie bei der Umsetzung der Vereinbarungen im Haus liebevoll therapeutisch begleitet werden.

In der Adula Klinik wurden Elemente aus dem DBT-Programm in das Behandlungskonzept integriert. So haben Patient*innen mit Schwierigkeiten im Umgang mit starken Gefühlen und innerer Anspannung die Möglichkeit das entsprechende DBT-Modul unter therapeutischer Begleitung zu erarbeiten. Wichtig ist allerdings, dass wir keine reine DBT-Klinik sind und viele Elemente unserer Behandlung emotionsaktivierend wirken, was Menschen mit Borderline-Persönlichkeitsstörung auch überfordern kann.

Organisatorisch handelt es sich bei der Hochgrat und der Adula Klinik um getrennte Klinken. Beide haben dieselben Eigentümer und dasselbe therapeutische Behandlungskonzept als Grundlage. Die Kliniken unterscheiden sich lediglich durch den Standort und die Größe. In Bezug auf das therapeutische Angebot kann es kleinere Abweichungen geben.

Zu Beginn der Therapie gibt es die freiwillige Möglichkeit des Kontaktverzichts. Es ist ein Angebot der Klinik und erleichtert den Einstieg in die Therapeutische Gemeinschaft und den Therapieprozess.

Für diesen Fall gilt nach Rücksprache mit dem Kerngruppentherapeuten/der Kerngruppentherapeutin vom Aufnahmetag bis zum Frühstück am Sonntag der folgenden Woche:

  • keinen Kontakt (z. B. durch Briefe, Telefonate, Besuche) nach außen
  • Spaziergänge und Ausflüge sind täglich möglich, sollen aber in dieser Zeit nur in begrenztem und vorgegebenem Umfang gemacht werden.
  • Besuche von Selbsthilfegruppen und Gottesdiensten sind jedoch jederzeit möglich.

In der Regel ist am Wochenende Besuch möglich.

Für die Therapieplanung besprechen Sie als Patient*in im Aufnahmegespräch gemeinsam mit Ihrer/Ihrem Bezugstherapeut*in, an welchen Therapiegruppen Sie teilnehmen werden. Dabei sollten Ihre Vorstellungen und Wünsche ebenso einbezogen werden, wie die diagnostische Einschätzung Ihres Bezugstherapeuten/Ihrer Bezugstherapeutin.

Patient*innen, die mit dem Auto anreisen, zahlen eine einmalige Parkplatzgebühr in Höhe von 60 € für den kompletten Aufenthalt. Der Betrag ist bei der Anreise zu zahlen.

Ja, das ist möglich, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen, die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (Kommission Hygienedienst im Krankenhaus) sowie dem Behindertengleichstellungsgesetz festgelegt sind.

Bitte nehmen Sie vorab mit unserer Aufnahmeabteilung Kontakt auf, damit wir mit Ihnen gemeinsam besprechen können, unter welchen Bedingungen Sie Ihren Vierbeiner zu uns mitbringen können.

Datenschutzinformation

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Klinik Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Der Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie haben.

 

Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten

Die zuständige und verantwortliche Stelle für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer persönlichen Daten ist, soweit keine abweichenden vertraglichen Vereinbarungen getroffen worden sind:

HOCHGRAT KLINIK GmbH & Co. KG
Wolfsried 108
88167 Stiefenhofen
Tel. +49 8386 9622-0
E-Mail: info@hochgrat-klinik.de

 

Zweck der Datenverarbeitung

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, um den Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und uns und die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen. Hierzu verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Gesundheitsdaten. Dazu zählen alle Daten, die auf einer ärztlichen Verordnung aufgeführt sind sowie Diagnosen, Therapievorschläge, -methoden und Befunde, die wir oder Ärzt*innen erheben. Zu diesen Zwecken können uns auch andere Ärzt*innen oder Therapeut*innen, bei denen Sie in Behandlung sind, Daten zur Verfügung stellen, z. B. in Arztbriefen oder Therapieberichten. Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist Voraussetzung für Ihre Behandlung. Diese notwendigen Informationen benötigen wir, um eine sorgfältige Behandlung durchzuführen.
Zur Wiedererkennung bei der therapeutischen Arbeit wird bei Patientenaufnahme ein Foto erstellt und dieses in der Patientenakte mit aufbewahrt.

 

Übermittlung Ihrer persönlichen Daten

Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben bzw. erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben. Empfänger*innen Ihrer personenbezogenen Daten können vor allem andere Ärzt*innen, andere Therapeut*innen, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung und Abrechnungsstellen, sowie andere Kostenträger (Berufsgenossenschaft, Deutsche Rentenversicherung) sein. Die Übermittlung erfolgt überwiegend zum Zwecke der Abrechnung der bei Ihnen erbrachten Leistungen, zur Klärung von medizinischen und sich aus dem Versicherungsverhältnis ergebenden Fragen. Im Einzelfall erfolgt die Übermittlung von Daten an weitere berechtigte Empfänger*innen.

 

Dauer der Speicherung

Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten nur solange auf, wie dies gesetzlich gefordert ist. Aufgrund rechtlicher Vorgaben sind wir dazu verpflichtet, diese Daten mindestens zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren. Nach anderen Vorschriften können sich längere Aufbewahrungsfristen ergeben.

 

Ihre Datenschutzrechte

Sie haben das Recht, über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten.

Auch können Sie die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen. Darüber hinaus steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht der Datenübertragbarkeit zu.

Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Basis von gesetzlichen Regelungen. Nur in Ausnahmefällen benötigen wir Ihr Einverständnis. In diesen Fällen haben Sie das Recht, die Einwilligung für zukünftige Verarbeitungen zu widerrufen.

 

Kontaktdaten

Datenschutz: E-Mail: datenschutz@hochgrat-klinik.de
oder per Post:
Hochgrat Klinik Wolfsried
z.H. Datenschutzkoordinator
Wolfsried 108
88167 Stiefenhofen

 

Daten unseres Datenschutzbeauftragten:

Datenschutzkanzlei Lenz GmbH & Co. KG

Herr Sven Lenz
Bahnhofstraße 50, D-87435 Kempten
Telefon: +49 831 930653-00
E-Mail: lenz@deutsche-datenschutzkanzlei.de

 

Beschwerden über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

Sie haben das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

Die Anschrift der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde lautet:

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)
Promenade 27
D-91522 Ansbach
Telefon: +49 981 53-1300
Telefax: +49 981 53-981300

 

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten Art. 9 Absatz 2 h DSGVO in Verbindung mit

  • 22 Absatz 1 Nr. 1 b und Art.6 Abs.1a DSGVO) Bundesdatenschutzgesetz. Sollten Sie Fragen dazu haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

ADULA KLINIK

In der Leite 6
D-87561 Oberstdorf

Tel 08322 709-0

Fax 08322 709-403

Mail info@adula-klinik.de

HOCHGRAT KLINIK

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D-88167 Stiefenhofen

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